Anlässlich des Weltbienentages am 20. Mai 2022 durfte Golf Hohenpähl von Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber gemeinsam mit sechs weiteren Golfplätzen die Auszeichnung in Ellingen im Golfclub Zollanlage entgegen nehmen.

Hintergründe zur Bewerbung erfahren Sie hier:

Die Auszeichnung ist ein weiterer Baustein des Blühpakt Bayern. Für die Auszeichnung müssen bestimmte Kriterien zur Förderung der Insektenfauna erfüllt werden, wie insbesondere eine naturnahe Gestaltung der Freiflächen, keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel, der Verzicht torfhaltiger Substrate und der Erhalt von Überwinterungsstrukturen für Insekten und andere Tiere. Die bayerischen Golfplätze verfügen über große Flächen, die nicht für den Spielbetrieb verwendet werden und naturnah gestaltet werden können (Quelle: www.bluehpakt.bayern.de)

Eine ungemähte Ecke ist also keine Nachlässigkeit, sondern überlebenswichtiger Rückzugsort für Insekten. Dabei achtet unser Greenkeeping immer auf den perfekten Einklang zwischen dem Sportbetrieb und der Naturbelassenheit. Und dies nicht nur aufgrund naturschutzbehördlicher Auflagen, sondern aus eigener Überzeugung heraus.

Wir freuen uns sehr, dass das Programm “Blühpakt Bayern” den Golfplätzen hilft zu beweisen, dass wir einen großen Beitrag zur Biodiversität leisten. Und wir freuen uns natürlich auch, dass die Greenkeeper dafür gewürdigt werden, dass es Ihnen über die letzten Jahre gelungen ist, mit viel Engagement und Herzblut diese enorme Artenvielfalt zu entwickeln, die wir gerade jetzt in dieser Vegetationsphase bewundern dürfen.

Um auch unseren Mitgliedern und Gästen ein Stück “Hohenpähl” mit nach Hause geben zu können, haben wir im Winter fleißig Samen unserer Wildblumenmischungen in kleine Tütchen umgefüllt und letzten Freitag – am Weltbienentag und am Tag der Verleihung – allen Mitgliedern und Gästen mitgegeben, die an unserer Rezeption waren. Jetzt können sie auch im eigenen Garten und/oder Balkon die Hohenpähler Blütenpracht bewundern.

Wie bereits berichtet, hatte die Golfanlage bei einer Vorortbesichtigung alle Auflagen für die Auszeichnung aus dem Stand heraus erfüllt:

Mindestens 30% der Freiflächen sind naturnah gestaltet, haben ein durchgängiges Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst und bestehen aus heimischen Pflanzen.

Die Mahd der Blühwiesen erfolgt abschnittsweise gemäß vorliegendem Pflegeplan 1 – 3 x pro Jahr und das Schnittgut wird natürlich abtransportiert. Bestimmte Bereiche bleiben über den Winter ungemäht und es gibt diverse Strukturhilfen wie z. B. Totholz, Nisthilfen, insektengerechte Kleingewässer und vieles mehr.

Es gibt keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel und es gibt keinen Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.

Die aktuelle Auszeichnung gilt bis Mai 2025.