Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regel auf Sportplätzen unter freiem Himmel vorläufig außer Kraft gesetzt. Dieser Beschluss gilt für das ganze Bundesland Niedersachsen. Im folgenden ist der Link zum Artikel über den Beschluss dargestellt:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/OVG-Lueneburg-kippt-2G-Regelung-fuer-Sport-unter-freiem-Himmel,corona9984.html

Dieses Urteil gilt nicht automatisch für Bayern. Der Bayerische Golfverband wird dieses Urteil allerdings zum Anlass nehmen, erneut auf die Bayerische Staatsregierung zuzugehen, um eine zeitnahe Veränderung der bestehenden 2G-Regel zu erwirken, da dieser selbst nicht klagen kann.

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