Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regel auf Sportplätzen unter freiem Himmel vorläufig außer Kraft gesetzt. Dieser Beschluss gilt für das ganze Bundesland Niedersachsen. Im folgenden ist der Link zum Artikel über den Beschluss dargestellt:
Dieses Urteil gilt nicht automatisch für Bayern. Der Bayerische Golfverband wird dieses Urteil allerdings zum Anlass nehmen, erneut auf die Bayerische Staatsregierung zuzugehen, um eine zeitnahe Veränderung der bestehenden 2G-Regel zu erwirken, da dieser selbst nicht klagen kann.
Über weitere Neuigkeiten halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.